§ 9 SN-9284Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Dresdner Elbtalhänge“
Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 2 Abs. 3 Satz 5 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 1 über Naturschutzgebiete…
§ 9 SN-15244Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Lugteich bei Grüngräbchen“
Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 2 Abs. 4 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung Nummer 3 über Naturschutzgebiete vom…
§ 9 SN-9758Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Grenzwiesen Fürstenau und Fürstenauer Heide“
Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 2 Abs. 3 Satz 5 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Beschluss des Bezirkstages Dresden Nr.…
§ 9 SN-5021Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Winzerwiese und Gosebruch“
Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 2 Abs. 3 Satz 5 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung Nummer 3 über…
§ 9 SN-15189Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hofehübel Bärenfels“
Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 2 Abs. 3 Satz 4 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung Nummer 1 über…