Art. 3 SN-9422Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen und zur Änderung der Schulordnung BerufsschuleInkrafttreten und AußerkrafttretenZitatstelleArtikel 1 Teil 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 6 tritt mit Ablauf des 31. Juli 2008 außer Kraft.Inkrafttreten und Außerkrafttreten