§ 14 NotSan-APrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
Auf Antrag ist dem Prüfling nach Abschluss der Prüfung Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Schriftliche Aufsichtsarbeiten sind drei, Anträge auf…
§ 14 PodAPrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen
Auf Antrag ist dem Prüfling nach Abschluss der Prüfung Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Schriftliche Aufsichtsarbeiten sind drei, Anträge auf…
§ 21 PflAssAPrV SLVerordnung über die Ausbildung und Prüfung zur Pflegeassistenz (Pflegeassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung) Vom 30. September 2020
Auf Antrag ist der zu prüfenden Person nach Abschluss der Prüfung Einsicht in ihre Prüfungsunterlagen zu gewähren. Schriftliche Aufsichtsarbeiten sind drei,…
§ 14 MB-APrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister
Auf Antrag ist dem Prüfungsteilnehmer nach Abschluß der Prüfung Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Schriftliche Aufsichtsarbeiten sind drei,…
§ 20 APO-SMA NRWAusbildungs- und Prüfungsordnung für sozialmedizinische Assistentinnen und Assistenten
Dem Prüfling ist auf Antrag nach Abschluss der Prüfung Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Schriftliche Aufsichtsarbeiten sind drei, Anträge auf…