§ 3 SN-9585Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 30. Juli 2007 Regierungspräsidium Dresden Dr. Hasenpflug Regierungspräsident
§ 3 SN-4958Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 3. Juli 2002 Regierungspräsidium Dresden Dr. Hasenpflug Regierungspräsident
§ 3 SN-10366Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden über die Bestimmung von Ausflugsorten mit besonderem Besucheraufkommen
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 15. Juli 2008 Regierungspräsidium Dresden Dr. Hasenpflug Regierungspräsident
§ 3 SN-4955Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 27. Februar 2002 Regierungspräsidium Dresden Der Regierungspräsident Dr. Hasenpflug
§ 3 SN-12055Verordnung der Landesdirektion Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 1. Juli 2011 Landesdirektion Dresden Gökelmann Präsident