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Gemarkung Neuhausen:
Nachfolgend aufgeführte Flächen werden aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt:
Fläche am Dittersbacher Weg. Diese Fläche grenzt direkt an diesen Weg und breitet sich in nördliche Richtung aus, wo sie an ein Waldstück grenzt. Die östliche Grenze bildet die Zufahrtsstraße für ein bestehendes Wohngebiet. Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke: 136a teilweise und 136c. Die Größe dieser Fläche beträgt circa 4,4 Hektar.
Fläche südlich des südwestlichen Hangwaldes am Goldhübel. Im zentralen Teil dieser Fläche befindet sich ein Hotel, in östlicher Richtung wird ein einzelnes Gehöft erfasst. Die in das östlich von Neuhausen befindliche große Waldgebiet hineinreichende schmale Fläche umfasst eine Wiese. Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke: 600 teilweise, 617/1, 618 teilweise, 621/4 teilweise, 621/5 teilweise, 660 teilweise und 674/1 teilweise. Die Größe dieser Fläche beträgt circa 5,5 Hektar.
Fläche nordöstlich der Stallgebäude. Diese befindet sich am Ende des Innenbereiches der Wohnbebauung am Göhrener Weg und erstreckt sich von hier circa 100 Meter in Richtung des Goldhübelhotels. Diese Fläche umfasst das Flurstück 598/5 teilweise. Die Größe dieser Fläche beträgt circa 0,8 Hektar.
Fläche im Frauenbachtal. Diese in 2 kleine Teilflächen getrennte Fläche befindet sich nordöstlich der Frauenbachstraße circa 100 bis 300 Meter vor der in südöstlicher Richtung erfolgenden Gabelung dieser Straße in den Frauenweg und Basteiweg. Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke: 472/4 teilweise, 475 teilweise, 476 teilweise, 477 teilweise und 832 teilweise. Die Größe dieser Fläche beträgt circa 0,28 ha.
Nachfolgend aufgeführte Flächen werden aus der Entwicklungszone in die Schutzzone II überführt:
Fläche im Frauenbachtal. Diese Gründlandfläche schließt sich unmittelbar in nordwestlicher Richtung an die Fläche nach Nummer 1 Buchst. d an und hat ihre südwestliche Grenze hinter den der Frauenbachstraße folgenden Wohngrundstücken. Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke: 473 teilweise, 486, 487, 488, 489, 490, 491, 494 teilweise, 495 teilweise, 496 teilweise, 497 teilweise, 500 teilweise, 501 teilweise, 502 teilweise, 503 teilweise, 507/2 teilweise, 507/3 teilweise, 509, 510, 511, 522, 524, 529, 530, 531a, 531b, 532 teilweise, 552/2 teilweise, 553 teilweise, 554/1, 554/2, 555, 556/32 teilweise, 557, 558, 558 b, 560 teilweise, 561, 562, 564, 565, 566, 567a, 567b, 567c, 567d, 567e, 567f, 832, 833/1 und 833/6 teilweise. Die Größe dieser Fläche beträgt circa 21 Hektar.
Fläche am südlichen Ortsausgang westlich der Staatsstraße 207. Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke: 231, 231a, 232 teilweise, 234/1 teilweise, 305b, 428b teilweise, 432a teilweise, 434/1 teilweise, 435 teilweise, 443/1 teilweise, 447b teilweise, 450 teilweise, 451 teilweise, 453, 457 teilweise, 458 teilweise, 459 teilweise, 460, 462, 463 teilweise, 464a, 464b, 465/1 teilweise, 465/2 teilweise, 465a teilweise, 466/1 teilweise, 538/3, 549f, 848/1 teilweise, 1054 teilweise, 1055/1 teilweise, 1055/2, 1056 teilweise, 1057 teilweise, 1058 teilweise, 1059 teilweise, 1060 teilweise und 1061 teilweise. Die Größe dieser Fläche beträgt circa 26 Hektar.
Fläche südlich der Sprungschanze. Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke: 201 teilweise, 205 teilweise, 205b teilweise, 205d teilweise, 206 und 238 teilweise. Die Größe dieser Fläche beträgt circa 2,63 Hektar.
1Gemarkung Neuwernsdorf: Nachfolgend aufgeführte Fläche in der Ortslage Neuwernsdorf wird aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt. 2Umfasst wird die im südwestlichen Innenbereich befindliche Bebauung. 3Im Norden wird diese Fläche durch die Staatsstraße 211, im Süden durch das Waldgebiet begrenzt. 4Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke: 1a teilweise, 19/2, 19/4, 19/6, 19/7, 19/8, 20/1 teilweise, 21/2 teilweise, 25/ 4 teilweise, 25/5 teilweise, 25/6 teilweise, 25/7, 27, 28a, 30a, 32a, 34, 35a, 36, 37a, 38a, 39/1, 39/2, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48/2, 48/3, 49/2, 49/3, 50/1, 51, 52, 53, 56b, 56c, 57/1, 59/1, 59/2, 59/4, 59/5, 59/6, 59/7, 59/8, 59/9, 59c, 59d, 59e, 59g, 59h, 59i, 59l, 59m, 59n, 59s, 59t, 59u, 59w, 142 teilweise, 144a, 145/1, 145/2, 146, 147, 262/4 teilweise, 264a und 267 teilweise. 5Die Größe dieser Fläche beträgt circa 8,76 Hektar.
Gemarkung Cämmerswalde: Nachfolgend aufgeführte Flächen werden aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt:
Fläche an der Kreisstraße 7735. Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke: 676/1 teilweise, 677/1 teilweise, 760 teilweise und 764 teilweise. Die Größe dieser Fläche beträgt circa 1,42 Hektar.
Fläche südwestlich Hainberg. Diese Fläche befindet sich unmittelbar südöstlich der Einmündung der Kreisstraße 7735 in die Staatsstraße 211. An ihrer westlichen Seite wird sie vom Cämmerswalder Dorfbach begrenzt. Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke: 685/6 teilweise und 685/7 teilweise. Die Größe dieser Fläche beträgt circa 0,15 Hektar.
Die Grenze zwischen der Entwicklungszone und der Schutzzone II ist in fünf Flurkarten des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 1. Oktober 2007 im Maßstab 1 : 5 000 mit einer violett gefärbten Linie eingetragen. Die von der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführten Flächen sind in diesen Karten rot, die von der Entwicklungszone in die Schutzzone II überführten Flächen grün dargestellt. Die Lage der von der Änderung betroffenen Flächen im Landschaftsraum ist außerdem in zwei topographischen Übersichtskarten des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 1. Oktober 2007 im Maßstab 1 : 20 000 dargestellt. Die Flurkarten und die topographischen Übersichtskarten sind Bestandteile dieser Verordnung.
Fläche westlich der Alten Straße und im Bereich eines Teilstücks der Alten Straße. Betroffene Flurstücke: 679/2 teilweise, 679/3, 679/7 teilweise, 679/8, 679/9,…
Diese auf der Flurkarte mit Nummer 10 gekennzeichnete Fläche umfasst folgende Flurstücke: 657/4, 657/5, 657/8, 657/9, 657/16, 657/18, 657/19, 657/21, 657/22,…
Fläche westlich des Endes des Gutsweges. Diese auf der Flurkarte mit der Nummer 3 gekennzeichnete Fläche umfasst den südlichen Teil des Flurstücks 1176. Die…
Nachfolgend aufgeführte Flächen werden aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt: 1.1 Fläche südöstlich der Bergstraße vom Abzweig Steinbruchweg…
Eine auf dem Gebiet der Gemarkung Klingenthal südlich des Bahnhofes Klingenthal und südlich der Markneukirchner Straße in Richtung deutsch-tschechischer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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