Art. 1 Nr. 2 SN-21510Sechzehnte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der Sächsischen Justizorganisationsverordnung
Die Angaben zu Teil 5 werden durch folgende Angabe ersetzt: „Teil 5 Erprobung eines Online-Verfahrens, Übergangsvorschriften § 31 Erprobung eines…
§ 53 Abs. 1 SNGGesetz zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland - Saarländisches Naturschutzgesetz - (SNG) - Vom 5. April 2006*
Vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes eingeleitete Verfahren sind nach den bisherigen Vorschriften weiter zu führen.
§ 21 Abs. 6 JuZuVO NRWVerordnung über Zuständigkeiten in der Justiz
Für Verfahren, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung erstinstanzlich anhängig geworden sind, verbleibt es für den gesamten Rechtszug bei der bisherigen…
§ 236 Abs. 1 Nr. 1 BEGBundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
Soweit das Verfahren bei einem Gericht anhängig ist, das auch nach diesem Gesetz zuständig ist, entscheidet dieses Gericht auf Grund der Vorschriften dieses…
§ 26 Abs. 2 StrRehaGGesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet
War ein Gericht in einem Verfahren, das vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes anhängig geworden ist, örtlich zuständig, bleibt diese Zuständigkeit auch nach dem…