§ 1 SN-4971Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwald“
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Stadt Leipzig, Gemarkung Leipzig, wird aus dem Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“ – festgesetzt…
§ 1 SN-4967Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwald“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Leipzig, Gemarkung Knautkleeberg und Gemarkung Wahren, werden aus dem Landschaftsschutzgebiet…
§ 1 SN-4916Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwald“
Das im § 2 näher bezeichnete Gebiet auf den Territorien der Kreisfreien Stadt Leipzig und des Landkreises Leipziger Land wird als Landschaftsschutzgebiet…
§ 10 Abs. 3 Nr. 1 SN-4916Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwald“
der Beschluß des Rates des Bezirkes Leipzig Nummer 68-17/59 vom 8. Juni 1959, Erklärung über Landschaftsschutz- und Waldschutzgebiete im Bezirk Leipzig, soweit…
§ 2 Abs. 2 SN-4916Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwald“
Das Schutzgebiet umfaßt nach dem Stand vom 18. November 1996 Flächen folgender Städte und Gemeinden: Bienitz (mit den Gemarkungen Groß- und Kleindölzig,…