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Grundsätzliches Ziel der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ist es, die Dresdner Heide in ihrer Gesamtheit als zusammenhängendes Waldgebiet mit ihren wertvollen und geschützten Biotopen und Lebensraumtypen sowie ihren standörtlichen Besonderheiten als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als Erholungsort für den Menschen zu erhalten, zu pflegen und zu schützen sowie Gebiete mit starken negativen anthropogenen Einwirkungen und Veränderungen in naturnähere Bereiche zu entwickeln.
Die erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden in einem Pflege- und Entwicklungsplan oder durch Einzelanordnungen der zuständigen unteren Naturschutzbehörde festgelegt. Auf § 15 Abs. 5, §§ 38 und 39 SächsNatSchG wird verwiesen. Die Behörde setzt Eigentümer beziehungsweise Nutzungsberechtigte vor Durchführung der Maßnahmen vom konkreten Vorhaben in Kenntnis.
Das Schutzgebiet ist ordnungsgemäß zu beschildern.
Der zu erstellende und naturschutzfachlich abzustimmende Pflege- und Entwicklungsplan dient der Konkretisierung der in Absatz 1 aufgeführten Sicherungs- und…
Soweit es nicht durch eine schutzzweckangepasste Bewirtschaftung möglich ist, richtet sich die Pflege und Entwicklung des Naturschutzgebietes nach folgenden…
Der zu erstellende, naturschutzfachlich abzustimmende und fortzuschreibende Pflege- und Entwicklungsplan dient der Konkretisierung der in Absatz 1 aufgeführten…
Die Zuordnung konkreter Flächen zu verschiedenen Schutzzwecken nach § 3 dieser Verordnung und zu den Grundsätzen der Pflege und Entwicklung erfolgt durch einen…
Die schutzzweckentsprechende Pflege und Entwicklung des Naturschutzgebietes richtet sich nach folgenden Grundzügen:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.