§ 33 Abs. 1 SOOSA SNSchulordnung Ober- und Abendoberschulen
Auf Antrag der Eltern oder des volljährigen Schülers kann der Schulleiter genehmigen, dass ein Schüler, der in die nächsthöhere Klassenstufe versetzt wurde, für…
§ 21 Abs. 5 APO-S I NRWVerordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I
Während der Sekundarstufe I können Schülerinnen und Schüler für einen Auslandsaufenthalt gemäß § 43 Absatz 4 des Schulgesetzes beurlaubt werden. Nach Rückkehr…
Art. 1 Abs. 6 Satz 2 Nr. 29 SN-17697Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften über die schulische Bildung und den Erwerb von Abschlüssen an Oberschulen, Abendoberschulen und Waldorfschulen
„Auf Antrag kann die Schulaufsichtsbehörde genehmigen, dass der Unterricht in der nächsthöheren Klassenstufe fortgesetzt wird, wenn eine Schule im Ausland mit…
§ 11 Abs. 1 BGySO SNSchulordnung Berufliche Gymnasien
Nach der Klassenstufe 11 oder der Jahrgangsstufe 12 können Schülerinnen und Schüler beantragen, für die Dauer eines Schuljahres beurlaubt zu werden, um während…
§ 34 Abs. 1 SOGYA SNSchulordnung Gymnasien Abiturprüfung
Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10, die nicht versetzt werden, wiederholen die betreffende Klassenstufe, sofern sie nicht gemäß § 34 Absatz 4…