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Leistungskurse in den Fächern Musik und Sport können nur von Schülerinnen und Schülern, die die entsprechende vertiefte Ausbildung in der Sekundarstufe I besucht haben, belegt werden. Im Ausnahmefall können andere Schülerinnen und Schüler diese Leistungskurse besuchen, wenn die Schulleiterin oder der Schulleiter ihre Eignung durch einen von einer Fachlehrkraft der Schule erstellten Leistungsnachweis festgestellt hat. Im Fach Sport ist der Leistungsnachweis im Benehmen mit dem Landesfachverband der jeweiligen Sportart zu erstellen.
Jede Schülerin und jeder Schüler wählt abweichend von § 41 Absatz 1 Satz 1 Leistungskurse in drei Fächern. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet, ob das dritte Leistungskursfach mit 4 oder 5 Wochenstunden unterrichtet wird.
Folgende Leistungskurskombinationen sind zulässig:
bei vertiefter sprachlicher Ausbildung:
erstes Leistungskursfach: die ab der Klassenstufe 5 mit erhöhter Stundenzahl fortgeführte Fremdsprache (schulspezifische Vertiefungssprache),
zweites Leistungskursfach: Deutsch oder Mathematik,
drittes Leistungskursfach: die in der Klassenstufe 8 begonnene fortgeführte Fremdsprache, Geschichte, Physik, Chemie oder Biologie,
bei vertiefter binational-bilingualer Ausbildung:
erstes Leistungskursfach: Deutsch oder Mathematik,
zweites Leistungskursfach: Polnisch, Tschechisch, Englisch, Geschichte, Physik, Chemie oder Biologie,
drittes Leistungskursfach: Polnisch oder Tschechisch; ist eines dieser Fächer bereits zweites Leistungskursfach, ist drittes Leistungskursfach Englisch, Geschichte, Physik, Chemie oder Biologie.
Die Wahl der Leistungskurse erfolgt aus zwei Fächern des Pflichtbereichs. Erstes Leistungskursfach ist Deutsch, Englisch oder Mathematik. Als zweites…
Mathematik oder Deutsch,
eine fortgeführte Fremdsprache, eine weitere fortgeführte Fremdsprache, Biologie, Chemie und Physik,
Erstes Leistungskursfach ist Deutsch oder Mathematik. Zweites Leistungskursfach ist Französisch, Latein, Russisch, Spanisch, Biologie, Physik, Chemie,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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