Anlage 87 SokaSiG2(zu § 37) Tarifvertrag „Qualifizierung der Land- und Forstwirtschaft in Hessen“ vom 31. Mai 2001
(Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 61 v. 7.9.2017, S. 480 - 481)
Anlage 88 SokaSiG2(zu § 38) Tarifvertrag über die Qualifizierung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der forstwirtschaftlichen Lohn- und Dienstleistungsunternehmen und über Maßnahmen zur Erschließung und Sicherung wettbewerbsfähiger Voll- oder Teilzeitarbeitsplätze in der Forstwirtschaft vom 1. Januar 2002
c) ergänzende berufsbildungs- und arbeitsmarktbezogene Aufklärung.
§ 34 Abs. 1 SokaSiG2Berufsbildung im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
Die Rechtsnormen des Tarifvertrags über die Berufsbildung im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West)…
§ 35 Abs. 1 SokaSiG2Berufsbildung im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau im Beitrittsgebiet
Die Rechtsnormen des Tarifvertrags über die Berufsbildung im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau der Bundesrepublik Deutschland – nur Beitrittsgebiet – vom…
Anlage 86 SokaSiG2(zu § 36) Tarifvertrag über die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vom 28. November 2000
1. alle Zeiten der rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, für die Beitragspflicht nach diesem oder einem…