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Anlage 4 SokaSiG2 — (zu § 1 Absatz 4) Tarifvertrag über den Beginn der Leistungsverpflichtung für eine überbetriebliche Zusatzversorgung von Arbeitnehmern in Betrieben des Beitrittsgebiets im Maler- und Lackiererhandwerk vom 23. November 1992, geändert durch Tarifvertrag vom 15. Dezember 1994 | Junoda