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Der Solidaritätszuschlag beträgt in den Fällen 1. des § 3 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 3,75 vom Hundert, 2. des § 3 Abs. 1 Nr. 3, 4, 6 und 7 7,5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage. Bruchteile eines Pfennigs bleiben außer Ansatz.
Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Versicherungspflichtigen und Versicherungsberechtigten beteiligen sich an den Leistungsaufwendungen für die in § 2 Abs. 1 Nr. 4…
Als Abzug für den Solidaritätszuschlag ist der Betrag anzusetzen, der sich nach den Maßgaben des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 für die Einkommensteuer nach…
der Solidaritätszuschlag.
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Er beträgt nicht mehr als 11,9 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen der…
Der Solidaritätszuschlag ist von einkommensteuerpflichtigen Personen nur zu erheben, wenn die Bemessungsgrundlage nach Absatz 1 Nummer 1 und 2, vermindert um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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