§ 37 SaatGSaatgutverkehrsgesetz
Das Bundessortenamt ist zuständig für die Sortenzulassung und die hiermit zusammenhängenden Angelegenheiten. Es führt die Sortenliste und überwacht die…
§ 2 Abs. 2a ÖLGGesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus sowie zur Regelung der Anforderungen an die Bio-Kennzeichnung in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen
Das Bundessortenamt ist zuständig für die Aufgaben nach Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/848.
§ 28 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b SortSchG 1985Sortenschutzrolle
des Sortenschutzinhabers,
§ 26 Abs. 2 SortSchG 1985Prüfung
Das Bundessortenamt kann den Anbau oder die sonst erforderlichen Untersuchungen durch andere fachlich geeignete Stellen, auch im Ausland, durchführen lassen und…
§ 57a Abs. 5 Nr. 3 SaatGSaatgutverkehrsgesetz
die Befugnisse nach den Nummern 1 und 2 auf das Bundessortenamt zu übertragen.