SozHilfFinAusglG SL 2003 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietFinanzverwaltung im Bund, in den Ländern und in den Gemeinden§ 2 SozHilfFinAusglG SL 2003RevisionsklauselGesetz zur Regelung des finanziellen Ausgleichs für die Neuordnung der Trägerschaft der Sozialhilfe Vom 9. Juli 2003* § 1Einfache Sprache BarrierefreiDie Höhe der Finanzzuweisungen ist zu überprüfen, wenn sich die Rahmenbedingungen durch Bundesgesetz grundlegend ändern. § 1