Art 4 Abs. 1 SozSichAbkZAbk2/ZVbgCHEGGesetz zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 2. März 1989 zum Abkommen vom 25. Februar 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung vom 2. März 1989 zur Vereinbarung vom 25. August 1978 zur Durchführung des Abkommens
Artikel 2 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1989 in Kraft, im übrigen tritt das Gesetz am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 5 Abs. 1 SozSichAbkMARGGesetz zu dem Abkommen vom 25. März 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung vom 19. April 1984 zur Durchführung dieses Abkommens
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 5 Abs. 1 SozSichAbkSWEGGesetz zu dem Abkommen vom 27. Februar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über Soziale Sicherheit
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 3 Abs. 1 SozSichAbk1985ZusAbkCANGGesetz zu dem Zusatzabkommen vom 27. August 2002 zum Abkommen vom 14. November 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
Art 5 Abs. 1 SozSichAbkSVNGGesetz zu dem Abkommen vom 24. September 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien über Soziale Sicherheit
Dieses Gesetzes tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.