Art 2 SozSichÄndAbkTURGGesetz zu dem Abkommen vom 28. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Änderung des Abkommens vom 30. April 1964 über Soziale Sicherheit
Die in Artikel 43 des Abkommens vom 30. April 1964 genannten deutschen Stellen können zur Vorbereitung ihrer im Einzelfall zu treffenden Entscheidung die…
Art 2 RVStreitkrAbkUSAGGesetz zu dem Abkommen vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Rentenversicherung gewisser Arbeitnehmer der Landstreitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika
Die mit der Durchführung des Abkommens vom 11. September 1970 befaßten deutschen Stellen können zur Vorbereitung ihrer im Einzelfall zu treffenden Entscheidung…
Art 3 Nr. 4 SozSichAbkSVNGGesetz zu dem Abkommen vom 24. September 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien über Soziale Sicherheit
die Zuständigkeit der Versicherungsträger oder anderer in Artikel 29 Abs. 1 des Abkommens genannten Stellen,
Art 2 Nr. 3 SozSichAbkURYGGesetz zu dem Abkommen vom 8. April 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay über Soziale Sicherheit
die Zuständigkeit der Versicherungsträger oder anderer im Abkommen genannter Stellen und Behörden.
Art 2 Nr. 3 SozSichAbkALBGGesetz zu dem Abkommen vom 23. September 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit
die Zuständigkeit der Versicherungsträger oder anderer im Abkommen genannter Stellen und Behörden.