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In der Stadt Plauen ist jede Form der Prostitution und deren Anbahnung im Freien, in ortsfesten oder beweglichen Einrichtungen aller Art innerhalb des wie folgt begrenzten Gebietes verboten (Sperrbezirk): Gesamtes Gebiet innerhalb des Stadtringes entlang der Martin-Luther-Straße von Einmündung Reißiger Straße bis Einmündung Pausaer Straße, die Pausaer Straße bis Einmündung Bahnhofstraße, weiter die gesamte Friedensstraße bis Einmündung Richard-Hofmann-Straße, im weiterem Verlauf Dittrichplatz bis Einmündung Siegener Straße, weiter die Trockentalstraße bis Einmündung Böhlerstraße, die Böhlerstraße bis Einmündung Hofer Straße, die Hofer Straße bis Einmündung Syrastraße (Neue Elsterbrücke), weiter im Verlauf die Reichenbacher Straße bis Einmündung Stresemannstraße, die Stresemannstraße bis Einmündung Hammerstraße, die Hammerstraße bis Einmündung Reißiger Straße, die Reißiger Straße bis Einmündung in die Martin-Luther-Straße.
Im übrigen Stadtgebiet der Stadt Plauen ist es verboten, der Straßenprostitution nachzugehen oder diese anzubahnen.
In der Stadt Chemnitz ist jede Form der Prostitution und deren Anbahnung im Freien, in ortsfesten oder beweglichen Einrichtungen aller Art innerhalb des wie…
§ 3 der Verordnung der Landesdirektion Sachsen über das Verbot der Prostitution zum Schutze des öffentlichen Anstandes und der Jugend in Leipzig…
In der Landeshauptstadt Dresden ist jede Form der Prostitution und deren Anbahnung im Freien, in ortsfesten oder beweglichen Einrichtungen aller Art innerhalb…
In der Stadt Leipzig ist jede Form der Prostitution und deren Anbahnung im Freien, in ortsfesten oder beweglichen Einrichtungen aller Art innerhalb der wie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.