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Wird die Konzession widerrufen, nach ihrem Ablauf nicht verlängert, endet auf sonstige Weise oder wird nicht erneut an die bisherige Konzessionsinhaberin oder den bisherigen Konzessionsinhaber vergeben, so ist die neue Konzessionsinhaberin oder der neue Konzessionsinhaber berechtigt und auf Verlangen der bisherigen Inhaberin oder des bisherigen Inhabers der Konzession verpflichtet, die für den Betrieb der Spielbanken notwendigen Sachmittel gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung zu erwerben, die sich nach dem Sachzeitwert bemisst. Der Sachzeitwert wird auf der Grundlage des Wiederbeschaffungswertes der Sachmittel unter Berücksichtigung von Alter und Zustand ermittelt. Von diesem Betrag ist der Wert der Verpflichtungen abzuziehen, die die neue Konzessionsinhaberin oder der neue Konzessionsinhaber aufgrund gesetzlicher Regelung, insbesondere nach § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches, oder aufgrund vertraglicher Vereinbarung im Innenverhältnis beider Parteien übernimmt. Der Wert dieser Verpflichtungen ist der nach § 253 des Handelsgesetzbuches in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung in der jeweils geltenden Fassung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung relevante Wert, abzüglich des Zeitwertes mitübertragener bedeckender Aktiva. Sofern der abzuziehende Wert der Verpflichtungen (gegebenenfalls gekürzt um den Zeitwert mitübertragener bedeckender Aktiva) den Sachzeitwert der notwendigen Sachmittel übersteigt, hat die bisherige Inhaberin oder der bisherige Inhaber der Konzession diesen übersteigenden Betrag der neuen Konzessionsinhaberin oder dem neuen Konzessionsinhaber zu erstatten. Die bisherige Inhaberin oder der bisherige Inhaber der Konzession und die neue Konzessionsinhaberin oder der neue Konzessionsinhaber können eine anderweitige Vereinbarung über die angemessene Vergütung treffen.
Liegen die Voraussetzungen des Absatz 2 oder 3 hinsichtlich der Personen vor, die von der Konzessionsinhaberin oder dem Konzessionsinhaber in verantwortlicher…
Wird die Konzession widerrufen, endet sie auf sonstige Weise oder kann eine neue Konzession nicht vor Ablauf der bestehenden vergeben werden, können unter…
Über Guthabenbeträge auf dem Kreditmeter eines Spielautomaten, der Anzeigetafel, am Ende eines Spieltages ist unverzüglich von der oder dem Beauftragten der…
Zusätzlich zu der Konzession bedarf die Konzessionsinhaberin oder der Konzessionsinhaber für jede Spielbank einer Betriebserlaubnis, über deren Erteilung…
Liegen die Voraussetzungen des Absatzes 3 oder 5 Nummer 4 oder 8 hinsichtlich der Personen vor, die von der Konzessionsinhaberin oder dem Konzessionsinhaber in…
Das Personal der Spielbank, einschließlich der Spielbankleitung, der stellvertretenden Spielbankleitung, der Bereichsleitungen, der Beauftragten nach den §§ 3…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.