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Die Beauftragten für Spielbank- und Spielbetriebssicherheit sind, neben der Konzessionsinhaberin oder dem Konzessionsinhaber, dafür verantwortlich, dass der Betrieb der Spielbank allen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Hierzu zählt insbesondere die Sicherstellung, dass alle aufgestellten Automaten und Spieltische sowohl in technischer als auch in glücksspielrechtlicher Hinsicht den Anforderungen entsprechen und auch alle sonstigen von der Spielbank genutzten Systeme und Gerätschaften die technischen und gegebenenfalls glücksspielrechtlichen Vorgaben erfüllen.
Die Beauftragten müssen die zur Wahrnehmung dieser Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Hierzu zählen insbesondere:
abgeschlossene technische Berufsausbildung,
Kenntnisse der gesetzlichen Vorschriften zur Betriebssicherheit,
Berufserfahrung, erworben in der Automatenbranche oder in Spielbanken,
IT-Kenntnisse im Hard- und Softwarebereich, insbesondere der Netzwerktechnologie und
Kenntnisse im Klassischen Spiel und in Banknotenverarbeitungssystemen.
Die Konzessionsinhaberin oder der Konzessionsinhaber kann darüber hinaus Anforderungen und Nachweise festlegen.
die Kenntnis der von der Spielbank zu erfüllenden Jugend- und Spielerschutzvorschriften,
abgeschlossene kaufmännische oder juristische Berufsausbildung, vorzugsweise der Abschluss eines entsprechenden Studiums, oder eine Ausbildung aus dem Bereich…
Kenntnisse in allen in der Spielbank angebotenen Glücksspielen und des deutschen Glücksspielrechts und
Vermittlung von Basiswissen zur Glücksspielsucht,
für das Spielbankunternehmen in verantwortlicher Position Beauftragte für die Suchtprävention und -bekämpfung, den Jugend- und Spielerschutz, die Spielbank- und…
sie verfügen über eine Zertifizierung entsprechend Absatz 1 Nummer 3,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.