§ 129 Abs. 1 BetrVGBetriebsverfassungsgesetz
Versammlungen nach den §§ 42, 53 und 71 können bis zum Ablauf des 7. April 2023 auch mittels audiovisueller Einrichtungen durchgeführt werden, wenn…
§ 48 SEBGGesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft
Bis zum Ablauf des 7. April 2023 können im Rahmen der Unterrichtung und Anhörung die Teilnahme an Sitzungen eines SE-Betriebsrats oder einer…
§ 41b EBRGGesetz über Europäische Betriebsräte
Bis zum Ablauf des 7. April 2023 können die Teilnahme an Sitzungen des besonderen Verhandlungsgremiums, eines Europäischen Betriebsrats oder einer…
§ 12a Abs. 3 SN-12081Sächsische Richtergesetzwahlverordnung
Ist keine öffentliche Sitzung des Wahlvorstands vorgeschrieben und hat kein Mitglied vor Sitzungsbeginn widersprochen, kann die Sitzung mittels audiovisueller…
§ 50 SCEBGGesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in einer Europäischen Genossenschaft
Bis zum Ablauf des 7. April 2023 können im Rahmen der Unterrichtung und Anhörung die Teilnahme an Sitzungen eines SCE-Betriebsrats oder einer…