SprengG — InhaltsübersichtAbschnitt VI Überwachung des Umgangs und des Verkehrs›Unterabschnitt 2 MarktüberwachungGesetzBund§ 33a SprengG(weggefallen)Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe · Abschnitt VI, Unterabschnitt 2§ 33b Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).§ 33b