Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Vertretungsorgan der übertragenden Gesellschaft hat die Spaltung zur Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der übertragenden Gesellschaft anzumelden. Die Spaltung darf erst eingetragen werden, nachdem die neuen Gesellschaften eingetragen worden sind.
Das Gericht des Sitzes jeder neuen Gesellschaft hat von Amts wegen dem Gericht des Sitzes der übertragenden Gesellschaft den Tag der Eintragung der neuen Gesellschaft mitzuteilen. Nach Eingang der Mitteilungen für alle neuen Gesellschaften hat das Gericht des Sitzes der übertragenden Gesellschaft die Spaltung einzutragen sowie von Amts wegen den Zeitpunkt der Eintragung dem Gericht des Sitzes jeder neuen Gesellschaft mitzuteilen und ihm einen Handelsregisterauszug zu übersenden. Der Zeitpunkt der Eintragung der Spaltung ist in den Handelsregistern des Sitzes jeder neuen Gesellschaft von Amts wegen einzutragen; gesetzlich vorgesehene Bekanntmachungen über die Eintragung der neuen Gesellschaften sind erst danach zulässig.
Bei der Anmeldung der Abspaltung zur Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der übertragenden Gesellschaft hat deren Vertretungsorgan auch zu erklären, daß die durch Gesetz und Gesellschaftsvertrag oder Satzung vorgesehenen Voraussetzungen für die Gründung dieser Gesellschaft unter Berücksichtigung der Abspaltung im Zeitpunkt der Anmeldung vorliegen.
Bei der Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung zur Eintragung in das Register des Sitzes einer übertragenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung…
Das Vertretungsorgan des übertragenden Rechtsträgers hat die Spaltung zur Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers anzumelden.
Die Spaltung darf in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers erst eingetragen werden, nachdem sie im Register des Sitzes jedes der übernehmenden…
Die Anmeldung zur Eintragung gemäß § 329 in Verbindung mit § 315 gilt als Anmeldung zur Eintragung der grenzüberschreitenden Spaltung gemäß § 137 Absatz 2. Die…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Register in den Mitgliedstaaten der begünstigten Gesellschaften dem Register im Mitgliedstaat der Gesellschaft, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.