§ 19 Abs. 1 SchBerGGesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Kommt eine Einigung nicht zustande, so setzt die Festsetzungsbehörde die Höhe der Entschädigung fest, nachdem sie den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung…
§ 51 Abs. 3 BLGBundesleistungsgesetz
Kommt eine Einigung nicht zustande, so setzt die Anforderungsbehörde die Höhe der Entschädigung oder der Ersatzleistung fest, nachdem sie den Beteiligten…
§ 45a EnWGGesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
Soweit der Vorhabenträger auf Grund eines Planfeststellungsbeschlusses oder einer Plangenehmigung verpflichtet ist, eine Entschädigung in Geld zu leisten, und…
§ 18 Abs. 1 SchBerGGesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Vor der Festsetzung der Entschädigung hat die Festsetzungsbehörde eine gütliche Einigung zu versuchen.
§ 43 Abs. 2 BauGBBaugesetzbuch
Ist die Entschädigung in Geld zu leisten und kommt eine Einigung über die Geldentschädigung nicht zustande, entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde. Die…