§ 12 WRegVVerordnung über den Betrieb des Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen
Bei Datenübermittlungen an oder durch die Registerbehörde müssen die Daten vor einem unbefugten Zugriff Dritter geschützt sein.
§ 4 Abs. 5 AZRG-DVVerordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
Die Stellen, die zur Datenübermittlung im Wege der Direkteingabe berechtigt sind, haben die zur Datensicherung erforderlichen technischen und organisatorischen…
§ 8 Abs. 2 AZRGGesetz über das Ausländerzentralregister
Die Registerbehörde hat programmtechnisch sicherzustellen, daß die zu speichernden Daten zuvor auf ihre Schlüssigkeit geprüft werden und gespeicherte Daten…
§ 4 Abs. 5 IRegGGesetz zum Implantateregister Deutschland
Die Registerstelle stellt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der Daten nach dem aktuellen Stand der Technik in…
§ 10 Abs. 2 AZRG-DVVerordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
Die Registerbehörde teilt dem Antragsteller die beabsichtigte Entscheidung mit und fordert ihn zugleich auf, die zur Datensicherung erforderlichen technischen…