§ 1 Abs. 4 AufenthVAufenthaltsverordnung
Reiseausweise für Staatenlose sind Ausweise auf Grund des Artikels 28 in Verbindung mit dem Anhang des Übereinkommens vom 28. September 1954 über die…
Art. 2 Nr. 2 32024R1351VERORDNUNG (EU) 2024/1351 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013
„Staatenloser“ ist eine Person, die von keinem Staat nach dessen geltendem Recht als Staatsangehöriger betrachtet wird;
Art. 3 Nr. 15 32024R1348VERORDNUNG (EU) 2024/1348 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für internationalen Schutz in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU
„Staatenloser“ eine Person, die von keinem Staat nach dessen geltendem Recht als Staatsangehöriger betrachtet wird;
§ 2 Abs. 1 HAuslGGesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
Ein heimatloser Ausländer verliert diese Rechtsstellung, wenn er nach dem 30. Juni 1950 eine neue Staatsangehörigkeit erwirbt oder seinen gewöhnlichen…
Art 16 Abs. 1 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des…