§ 38 Abs. 3 Nr. 2 StAGdie Einbürgerung nach § 15,
§ 3 Abs. 1 Nr. 5 StAGdurch Einbürgerung (§§ 8 bis 16 und 40a).
§ 40a StAGAuf Einbürgerungsanträge, die bis zum 23. August 2023 gestellt worden sind, ist § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 in der vor dem 27. Juni 2024 geltenden Fassung…
§ 36 Abs. 2 Nr. 6 StAGRechtsgrundlage der Einbürgerung und
§ 8 Abs. 1 StAGEin Ausländer, der rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, kann auf seinen Antrag eingebürgert werden, wenn seine Identität und…