Anlage 3 StandAG
(zu § 24 Absatz 3) Kriterium zur Bewertung der räumlichen Charakterisierbarkeit
Anlage 3 StandAG
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1090)
Anlage 3 StandAG
Die räumliche Charakterisierung der wesentlichen geologischen Barrieren, die direkt oder indirekt den sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle gewährleisten, insbesondere des vorgesehenen einschlusswirksamen Gebirgsbereichs oder des Einlagerungsbereichs, soll möglichst zuverlässig möglich sein. Bewertungsrelevante Eigenschaften hierfür sind die Ermittelbarkeit der relevanten Gesteinstypen und ihrer Eigenschaften sowie die Übertragbarkeit dieser Eigenschaften nach der unten stehenden Tabelle.