Anlage 6 StandAG
(zu § 24 Absatz 4) Kriterium zur Bewertung der Neigung zur Bildung von Fluidwegsamkeiten
Anlage 6 StandAG
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1093 - 1094)
Anlage 6 StandAG
Die Neigung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs zur Ausbildung von Wegsamkeiten soll möglichst gering sein. Bewertungsrelevante Eigenschaften hierfür sind die Veränderbarkeit der Gebirgsdurchlässigkeit, Erfahrungen über die Barrierewirksamkeit der Gebirgsformationen, die Rückbildbarkeit von Rissen und für den Vergleich von Gebieten die Duktilität des Gesteins nach der unten stehenden Tabelle.