§ 109 Abs. 2 AMGGesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
Die Texte für Kennzeichnung und Packungsbeilage sind spätestens bis zum 31. Juli 2001 vorzulegen. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Arzneimittel nach Absatz 1 Satz…
§ 141 Abs. 1 AMGGesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
Arzneimittel, die sich am 5. September 2005 im Verkehr befinden und den Vorschriften der §§ 10 und 11 unterliegen, müssen zwei Jahre nach der ersten auf den 6.…
§ 146 Abs. 2 AMGGesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
Arzneimittel, die sich am 26. Oktober 2012 im Verkehr befinden und der Vorschrift des § 11 unterliegen, müssen hinsichtlich der Aufnahme des Standardtextes nach…
§ 127 Abs. 2 AMGGesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
Arzneimittel, die sich am 1. Februar 1987 im Verkehr befinden und den Kennzeichnungsvorschriften des § 10 Abs. 1a unterliegen, dürfen vom pharmazeutischen…
§ 129 AMGGesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
§ 11 Abs. 1a findet auf Arzneimittel, die sich am 1. Februar 1987 im Verkehr befinden, mit der Maßgabe Anwendung, dass ihre Packungsbeilage nach der nächsten…