§ 10 StBAGSteuerbeamtenausbildungsgesetzÜbergangsvorschrift zu § 9Zitatstelle…Aufgaben des höheren Dienstes, die nach dem 31. Dezember 2024 enden, sind Maßnahmen, die nach § 9 in der bis zum 31. Dezember 2024 geltenden Fassung getroffen worden sind, bis zum Ende des…Übergangsvorschrift zu § 9