§ 48 Abs. 2 StBAPOAusbildungsstellen
Für die berufspraktischen Studienzeiten weist die oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle die Beamtinnen und Beamten bestimmten Finanzämtern als…
§ 2 Abs. 2 MStDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Steuerdienst des Bundes
Das Bundeszentralamt für Steuern weist die Anwärterinnen und Anwärter für die Durchführung der fachtheoretischen Abschnitte einer Bildungseinrichtung der…
§ 6 StBAPOGliederung der Vorbereitungsdienste
Die Vorbereitungsdienste gliedern sich in fachtheoretische und berufspraktische Abschnitte. Die fachtheoretischen Abschnitte werden an den Bildungseinrichtungen…
§ 2 Abs. 2 GStDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes
Das Bundeszentralamt für Steuern weist die Anwärterinnen und Anwärter für die Durchführung der Fachstudien einer Bildungseinrichtung der Steuerbeamtinnen und…
§ 34 Abs. 4 StBAPOGliederung, Ziel und Inhalte
Die praktische Ausbildung findet mindestens 36 Wochen in der Veranlagung statt und im Übrigen nach Regelung der obersten Landesbehörde oder der von ihr…