StBerG — InhaltsübersichtErster Teil Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen›Erster Abschnitt Ausübung der Hilfe in Steuersachen›Vierter Unterabschnitt Sonstige VorschriftenGesetzBund§ 10a StBerG(weggefallen)Steuerberatungsgesetz · Erster Teil, Erster Abschnitt, Vierter Unterabschnitt § 10§ 10b Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 10§ 10b