§ 139 Abs. 2 StBerGWirkungen des Verbots
Der Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte, gegen den ein Berufsverbot verhängt ist, darf seinen Beruf nicht ausüben. Die Berufsausübungsgesellschaft, gegen…
§ 90 Abs. 2 Nr. 5 StBerGBerufsgerichtliche Maßnahmen
Aberkennung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen.
§ 143 Abs. 1 StBerGAufhebung des Verbots
Das Berufs- oder Vertretungsverbot wird aufgehoben, wenn sich ergibt, daß die Voraussetzungen für seine Verhängung nicht oder nicht mehr vorliegen.
§ 144 Abs. 2 StBerGMitteilung des Verbots
Tritt das Berufs- oder Vertretungsverbot außer Kraft oder wird es aufgehoben oder abgeändert, so ist Absatz 1 entsprechend anzuwenden.
§ 137 StBerGVerbot im Anschluss an die Hauptverhandlung
Hat das Gericht auf die Ausschließung aus dem Beruf oder Aberkennung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen erkannt, so kann es im…