§ 95 Abs. 1 StBerGKammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Landgericht
In dem berufsgerichtlichen Verfahren entscheidet im ersten Rechtszug eine Kammer des Landgerichts (Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen),…
§ 46 Abs. 4 StBerGRücknahme und Widerruf der Bestellung
Die Bestellung als Steuerberater und als Steuerbevollmächtigter wird durch die Steuerberaterkammer zurückgenommen oder widerrufen. Die örtliche Zuständigkeit…
§ 37b Abs. 2 StBerGZuständigkeit für die Zulassung zur Prüfung, für die Befreiung von der Prüfung, für die organisatorische Durchführung der Prüfung, für die Abnahme der Prüfung und für die Berufung und Abberufung des Prüfungsausschusses
Befindet sich der nach Absatz 1 maßgebliche Ort im Ausland, so ist die Steuerberaterkammer zuständig, in deren Bezirk sich der Ort der beabsichtigten…
§ 134 Abs. 3 StBerGVoraussetzung des Verbots
Für die Verhandlung und Entscheidung ist das Gericht zuständig, das über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen das Mitglied der Steuerberaterkammer zu…
§ 38a Abs. 2 StBerGVerbindliche Auskunft
Für die örtliche Zuständigkeit gilt § 37b Abs. 1 bis 3 entsprechend.