StBerG — InhaltsübersichtZweiter Teil Steuerberaterordnung›Zweiter Abschnitt Voraussetzungen für die Berufsausübung›Dritter Unterabschnitt BerufsausübungsgesellschaftenGesetzBund§ 55c StBerG(weggefallen)Steuerberatungsgesetz · Zweiter Teil, Zweiter Abschnitt, Dritter Unterabschnitt § 55b§ 55d Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 55b§ 55d