StBerG — InhaltsübersichtZweiter Teil Steuerberaterordnung›Dritter Abschnitt Rechte und PflichtenGesetzBund§ 56 StBerG(weggefallen)Steuerberatungsgesetz · Zweiter Teil, Dritter Abschnitt§ 57 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).§ 57