StBerG — InhaltsübersichtZweiter Teil Steuerberaterordnung›Fünfter Abschnitt Berufsgerichtsbarkeit›Zweiter Unterabschnitt Die GerichteGesetzBund§ 98 StBerG(weggefallen)Steuerberatungsgesetz · Zweiter Teil, Fünfter Abschnitt, Zweiter Unterabschnitt § 97§ 99 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 97§ 99