§ 86d Abs. 1 StBerGSteuerberatungsgesetz
Die Bundessteuerberaterkammer richtet über die Steuerberaterplattform für jeden Steuerberater und Steuerbevollmächtigten ein besonderes elektronisches…
§ 86c Abs. 2 StBerGSteuerberatungsgesetz
Die Bundessteuerberaterkammer prüft die Identität des Steuerberaters, des Steuerbevollmächtigten oder der Leitungspersonen einer Berufsausübungsgesellschaft im…
§ 15 Abs. 1 Nr. 1 StBPPVErstanmeldung am besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach
einer Identifizierung und Authentisierung im Sinne des § 4 Absatz 1 sowie
§ 85a Abs. 2 Nr. 10 StBerGSteuerberatungsgesetz
eine Steuerberaterplattform nach § 86c einzurichten, die der elektronischen Kommunikation und der elektronischen Zusammenarbeit dient und die einen sicheren…
§ 17 Abs. 1 StBPPVZugangsberechtigung für die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer der Steuerberaterkammern und der Bundessteuerberaterkammer
Die Steuerberaterkammern und die Bundessteuerberaterkammer bestimmen die natürlichen Personen, die Zugang zu ihrem besonderen elektronischen…