StGB — InhaltsübersichtBesonderer Teil›Dritter Abschnitt Straftaten gegen ausländische StaatenGesetzBund§ 103 StGB(weggefallen)Strafgesetzbuch · Besonderer Teil, Dritter Abschnitt § 102§ 104 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 102§ 104