§ 153c Abs. 3 StPOStrafprozeßordnung
Die Staatsanwaltschaft kann auch von der Verfolgung von Straftaten absehen, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes durch eine außerhalb dieses…
§ 153f Abs. 1 StPOStrafprozeßordnung
Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat, die nach den §§ 6 bis 15 des Völkerstrafgesetzbuches strafbar ist, in den Fällen des § 153c Abs. 1 Nr.…
§ 6 Nr. 9 StGBAuslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter
Taten, die auf Grund eines für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen zwischenstaatlichen Abkommens auch dann zu verfolgen sind, wenn sie im Ausland…
§ 47 Abs. 4 WStGWehrstrafgesetz
Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundesministeriums der Verteidigung verfolgt.
§ 5 Nr. 5a Buchst. a StGBAuslandstaten mit besonderem Inlandsbezug
in den Fällen des § 111, wenn die Aufforderung im Inland wahrnehmbar ist und der Täter Deutscher ist oder seine Lebensgrundlage im Inland hat,