StGB — InhaltsübersichtBesonderer Teil›Dreizehnter Abschnitt Straftaten gegen die sexuelle SelbstbestimmungGesetzBund§ 179 StGB(weggefallen)Strafgesetzbuch · Besonderer Teil, Dreizehnter Abschnitt § 178§ 180 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 178§ 180