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In besonders schweren Fällen wird eine Tat nach den §§ 265c und 265d mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
die Tat sich auf einen Vorteil großen Ausmaßes bezieht oder
der Täter gewerbsmäßig handelt oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.
Sportwettbetrug und Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (§§ 265c und 265d), wenn sich die Tat auf einen Wettbewerb bezieht, der im Inland…
entgegen § 21 Absatz 3 Satz 2 als Beteiligter, der direkt oder indirekt auf den Ausgang eines Wettereignisses Einfluss hat, oder als von diesen Personen…
entgegen § 21 Absatz 3 Satz 2 als Beteiligter, der direkt oder indirekt auf den Ausgang eines Wettereignisses Einfluss hat, oder als von diesen Personen…
Die Ausgestaltung von Sportwetten darf den Zielen des § 1 nicht zuwiderlaufen. Sportwetten auf Sportereignisse, an denen ausschließlich oder überwiegend…
Die Ausgestaltung von Sportwetten darf den Zielen des § 1 nicht zuwiderlaufen. Sportwetten auf Sportereignisse, an denen ausschließlich oder überwiegend…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.