BVerfG, 2 BvR 553/12Stattgebender Kammerbeschluss v. 2013-03-28 · § 2 Abs 6 StGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 3 S 1 StGB sowie § 2 Abs 6 StGB - unzureichende fachgerichtliche Feststellungen zum Vorliegen einer hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- und Sexualstraftaten - unzureichende Prüfung milderer Mittel, etwa im Rahmen der Führungsaufsicht
BVerfG, 2 BvR 1762/10Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-04-17 · § 2 Abs 6 StGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 3 S 1 StGB sowie § 2 Abs 6 StGB - Anforderungen für Entscheidung auf Grundlage der übergangsweise fortgeltenden Vorschriften nicht gewahrt - kein Wegfall des Rechtsschutzinteresses durch zwischenzeitliche fachgerichtliche Entscheidung bei erheblichem Grundrechtseingriff
BVerfG, 2 BvR 1940/10Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-04-16 · § 2 Abs 6 StGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 3 S 1 StGB sowie § 2 Abs 6 StGB - Anforderungen für Entscheidung auf Grundlage der übergangsweise fortgeltenden Vorschriften nicht gewahrt - kein Wegfall des Rechtsschutzinteresses durch zwischenzeitliche fachgerichtliche Entscheidung bei erheblichem Grundrechtseingriff
BVerfG, 2 BvR 1396/10Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-04-16 · § 2 Abs 6 StGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 3 S 1 StGB sowie § 2 Abs 6 StGB (zu deren Verfassungswidrigkeit vgl BVerfGE 128, 326) - Anforderungen für Entscheidung auf Grundlage der übergangsweise fortgeltenden Vorschriften nicht gewahrt
BVerfG, 2 BvR 1516/11Stattgebender Kammerbeschluss v. 2011-09-15 · § 2 Abs 6 StGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG sowie iVm Art 20 Abs 3 GG durch Hinausschieben des Zeitpunktes der Entlassung aus der Sicherungsverwahrung in einem sog. „Altfall“ nach § 67d Abs 3 S 1 StGB (vgl die Senatsentscheidung des BVerfG vom 04.05.2011, 2 BvR 2333/08) - Zur Auslegung des Merkmals der „psychischen Störung“ gem § 1 Abs 1 Nr 1 ThUG als unbestimmtem Rechtsbegriff und eigenständiger Kategorie neben §§ 20, 21 StGB