StGB — InhaltsübersichtBesonderer Teil›Sechsundzwanzigster Abschnitt Straftaten gegen den WettbewerbGesetzBund§ 302 StGB(weggefallen)Strafgesetzbuch · Besonderer Teil, Sechsundzwanzigster Abschnitt § 301Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 301