StGB — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 StGBGeltung für InlandstatenStrafgesetzbuch · Allgemeiner Teil, Erster Abschnitt, Erster Titel § 2§ 4 KI-Hinweise anzeigenDas deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden. 0 0