§ 61 StGBÜbersicht
Maßregeln der Besserung und Sicherung sind
§ 68b Abs. 1 Nr. 2 StGBWeisungen
die Freiheitsstrafe oder Gesamtfreiheitsstrafe oder die Unterbringung wegen einer oder mehrerer Straftaten der in § 66 Absatz 3 Satz 1 genannten Art verhängt…
§ 68e Abs. 1 Nr. 1 StGBBeendigung oder Ruhen der Führungsaufsicht
mit Beginn des Vollzugs einer freiheitsentziehenden Maßregel,
§ 68c Abs. 2 Nr. 2 StGBDauer der Führungsaufsicht
einer Weisung, sich einer Heilbehandlung oder einer Entziehungskur zu unterziehen, oder einer Therapieweisung nicht nachkommt