Art 5 Abs. 1 StGrenzVtrAUTGGesetz zu dem Vertrag vom 20. April 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt "Dreieckmark-Dandlbachmündung" und in einem Teil des Grenzabschnittes "Scheibelberg-Bodensee" sowie über Befugnisse der Grenzkommission
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 4 Abs. 2 GrenzVerkAUTVtrG 2Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Februar 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Durchgangsverkehr auf den Straßen an der Walchen Ache und am Pittenbach sowie zum Bächen- und Rißtal im deutschen und österreichischen Grenzgebiet
Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 38 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Art 4 Abs. 2 GrenzVerkAUTVtrG 1Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Februar 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße
Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 27 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Art 5 Abs. 2 StGrenzVtrLUXGGesetz zu dem Vertrag vom 19. Dezember 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze
Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 13 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Art 7 Abs. 2 EuRHiAUTÜbkErgVtrGGesetz zu dem Vertrag vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung
Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel XIX Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.