§ 14 WBStiftGGesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 14 BPräsTHHStiftGGesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 13 EhrenamtStiftGGesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 13 BauStiftGGesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur"
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 13 BismStiftGGesetz über die Errichtung einer Otto-von-Bismarck-Stiftung
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.