§ 3 Nr. 1 BestMstrVVerordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Bestattungsgewerbe
ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch,
§ 3 Nr. 1 StrbauMstrVVerordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Straßenbauer-Handwerk
ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch,
§ 3 Nr. 1 GravMstrVVerordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Graveur-Handwerk
ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch,
§ 3 Abs. 2 MbauMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Modellbauer-Handwerk
Teil I der Meisterprüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
§ 3 BrbMstrVVerordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Brunnenbauer-Handwerk
Der Teil I der Meisterprüfung umfasst als Prüfungsbereich ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch.